Abwicklung des Kaufvertrages

Der Kaufvertrag für den Immobilienverkauf


Ein Kaufvertrag ist mehr als eine Formalität. Gerade im Immobiliensektor lauern ungeahnte Risiken, die im Extremfall zur Rückabwicklung des Vertrags führen können. Oder dazu, dass Sie lange auf Ihr Geld warten müssen.

Das Gesetz verlangt, dass ein Immobilien- oder Grundstücksverkauf notariell beurkundet wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Beteiligten sich über die rechtliche Bedeutung des Vertrages im Klaren sind und dass sie keine übereilte Entscheidung treffen. Ein Notar ist unparteiisch und neutral, er fungiert als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer. Er darf nicht zugunsten der einen oder anderen Seite Partei ergreifen, sondern muss ausgewogene Vorschläge machen. Die Wahl des Notars obliegt dem Käufer.

Das sollte in Ihrem Kaufvertrag stehen:

  • Genaue Angaben der Vertragsparteien (Namen, evtl. Firmenbezeichnung, Anschriften, usw.)
  • Genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes (Lage, Anschrift, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt-Nr., bei Eigentumswohnungen Wohnungsnummer oder -bezeichnung)
  • Aktueller Grundbuchinhalt (Abt. 1: Eigentümer, Abt. 2: Dienstbarkeiten, Abt. 3: Grundschulden)
  • Höhe des Kaufpreises
  • Liefer- und Zahlungsdatum
  • Verzugszinsenregelung bei verspäteter Zahlung
  • Kaufvertragsabwicklung (über Notaranderkonto oder Direktzahlung)
  • Bei Eigentumswohnungen: Höhe der im Kaufpreis enthaltenen anteiligen Instandhaltungsrücklage
  • Gewährleistungsansprüche
  • Kostenvereinbarung für Makler-, Notar- und Gerichtskosten
  • Zusätzliche Vereinbarungen (z. B. noch vom Verkäufer zu erbringende Renovierungsleistungen oder der Hinweis auf bestimmte, im Kaufpreis enthaltene Einbauten)

Prüfen Sie den Kaufvertrag vor der Unterschrift genau! Auch wenn der Notar verpflichtet ist, Sie auf rechtliche Mängel hinzuweisen und Sie vor einer übereilten Entscheidung schützen soll, so obliegt doch letzten Endes Ihnen die Prüfung, ob der Kaufvertrag in Ihrem Sinne zustande kommt.